Tipps
GAV
Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die GAV-Datenbank tempdata umfasst alle relevanten Eckdaten der für Temporärangstellten in den jeweiligen Branchen geltenden Bestimmungen. Sie bietet so auf Fragen zu den jeweils geltenden Bestimmungen rasche und konkrete Antworten.
seco Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge
So bewerben Sie sich richtig
Um einen möglichst effizienten Bewerbungsprozess sicherzustellen und Ihnen raschmöglichst eine neue Arbeit zu finden, halten Sie sich bitte an folgende Bewerbungstipps:
Lückenloser Lebenslauf (tabellarisch) mit Angabe der Tätigkeiten (stichwortartig), bei Temporäreinsätzen unbedingt auch die Einsatzfirma erwähnen
Sämtliche Arbeitszeugnisse, Diplome, etc.
Aktuelles Foto
Ausweisdokument, z.B. ID oder Pass, bei Ausländern die Aufenthaltsbewilligung
Angabe von Referenzpersonen (Referenzen werden erst nach Ihrem Einverständnis eingeholt)
Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie uns keine Microsoft Office-Dokumente (Word, Excel, etc.) sondern idealerweise pdf-Dateien zu senden.
Herzlichen Dank.
Erstellen Sie Ihren neuen Lebenslauf:
RAV
Wenn Sie keine Arbeit mehr haben, Ihnen gekündigt wurde oder wir Sie nicht weitervermitteln konnten usw., können Sie sich, um finanzielle Einbussen zu vermeiden, beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihrer Wohnregion anmelden um Arbeitslosenentschädigung zu beantragen.
Finden Sie hier nützliche Tipps resp. Links zum RAV:
Was ist zu tun:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/erste_schritte/
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/FAQ/
Finanzielles (Zwischenverdienst/Arbeitslosen-Taggeld):
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/finanzielles/
Bewerbungstipps: